Ampel bekennt sich zur Zeitarbeit und plant keine gesetzlichen Änderung

 

"Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung sind notwendige Instrumente. Strukturelle und systematische Verstöße gegen Arbeitsrecht und Arbeitsschutz verhindern wir durch effektive Rechtsdurchsetzung. So sorgen wir auch für mehr Sicherheit bei Arbeit auf Abruf." 

 

Die geplante Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,00 € wird auch die Zeitarbeit betreffen. Ansonsten verhält man sich abwartend. "Beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz prüfen wir im Falle einer europäischen Rechtsprechung, ob und welche gesetzlichen Änderungen unter Berücksichtigung der Gesetzesevaluierung vorzunehmen sind."

 

Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hat unter Anderem folgende Frage zu klären:

 

  1. Wie lang darf die Höchstüberlassung sein. Sind tarifliche Einsatzverlängerungen von mehr als 18 Monaten zulässig. 
  2. Ist bei der Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz  durch einen Tarifvertrag der Gesamtschutz der Zeitarbeit-nehmer gewährleistet? 
  3. Die Luxemburger Richter sollen insbesondere klären, wie lange eine Überlassung "vorübergehend" im Sinne der EU-Leiharbeitsrichtlinie ist und welche Rechte Leiharbeiter im Fall eines missbräuchlichen Einsatzes von Leiharbeit habenDie Luxemburger Richter sollen insbesondere klären, wie lange eine Überlassung "vorübergehend" im Sinne der EU-Leiharbeitsrichtlinie ist und welche Rechte Leiharbeiter im Fall eines missbräuchlichen Einsatzes von Leiharbeit klären.
  4. Die Richter müssen klären, ob Zeitverträge mit der EU-Richtlinie vereinbar sind. Dort  steht in Artikel 5 (2)"In Bezug auf das Arbeitsentgelt können die Mitgliedstaaten nach Anhörung der Sozialpartner die Möglichkeit vorsehen, dass vom Grundsatz des Absatzes 1 abgewichen wird, wenn Leiharbeitnehmer, die einen unbefristeten Vertrag mit dem Leiharbeitsunternehmen abgeschlossen haben, auch in der Zeit zwischen den Überlassungen bezahlt werden"