Tarifvertrag TARIFPLUS kann nur von Mitgliedern der Tarifgemeinschaft TQZ angewendet werden.

Der Premiumtarifvertrag TARIFPLUS der Zeitarbeit darf ausschließlich von Mitgliedern der Tarifgemeinschaft TQZ angewendet werden. Eine Inbezugnahme von Nichtmitgliedern ist nicht zulässig. Bei einer BA-Prüfung wird die Berechtigung zur Anwendung des Tarifvertrags TARIFPLUS geprüft. Wird keine Berechtigung zur Anwendung festgestellt, gilt für alle Einsätze Equal Pay. Die Prüfkriterien sind der BA mitgeteilt worden. Die unzulässige Nutzung des Tarifvertrags TARIFPLUS hat zur Folge, dass kein Tarifvertrag zur Anwendung kommt und Equal Treatment für alle Beschäftigungsverhältnisse während der Zeit der vermeintlichen Tarifanwendung gilt. Dies führt zu erheblichen Nachzahlungen an die Beschäftigten und die Sozialversicherungsträger und oft auch zum Verlust der Erlaubnis (so auch geschehen).